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Agenturvertrag : Der Vertragsinhalt einfach erklärt

Die Tätigkeit als Agent definiert Art. 418a OR: Wer die Verpflichtung übernimmt, dauernd für einen oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in ihrem Namen und für ihre Rechnung abzuschliessen.. Achtung Die Vorschriften über das Delkredere, das Konkurrenzverbot und die Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen dürfen vertraglich nicht zum Nachteil des Agenten umgangen ...

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